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Crash! Wenn es im Ausland kracht…

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das wünscht man seinem ärgsten Feind nicht - einen Autounfall im Urlaub. Zu dem Schrecken und dem Ärger kommen dann oft noch südländisches Temperament, eine fremde Sprache sowie unbekannte Notfall-Nummern und Verkehrsregeln. Das fängt schon beim Absichern der Unfallstelle an. In vielen Europäischen Ländern, z. B. Belgien, Italien, Kroatien, Portugal, herrscht Warnwestenpflicht. In Österreich kostet bereits das bloße Nicht-Mitführen der Warnweste mindestens 21 Euro. In Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien muss bei einem Unfall grundsätzlich die Polizei gerufen werden, auch wenn keine Personen verletzt sind und der Sachschaden überschaubar zu sein scheint. ARAG Experten raten, die Polizei auch in anderen Ländern zu rufen, um eine polizeiliche Unfallbestätigung oder eine Kopie des Unfallprotokolls zu erhalten. Eine Grüne Versicherungskarte braucht man allerdings nur noch, wenn man außerhalb Europas unterwegs ist. Einfacher ist die Schadensregulierung nach einem Autounfall innerhalb Europas. Diese kann über einen so genannten Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland erfolgen. Und so geht's: Beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180-25026 oder www.zentralruf.de erfährt der Geschädigte nach seiner Heimkehr, wer der Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist, der den Schaden im Namen und für Rechnung des verantwortlichen ausländischen Versicherers reguliert. Wenn kein Regulierungsbeauftragter benannt wird, oder wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten reagiert, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe wenden, Telefon:+49(40)301800.
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