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Das ändert sich zum 01. Juli 2008

(lifePR) (Düsseldorf, )
Üblicherweise gilt der Jahreswechsel als Termin für wichtige Gesetzesänderungen. Doch diesmal treten auch zur Jahresmitte 2008 wichtige Neuerungen in Kraft. Über die wichtigsten geben ARAG Experten einen kurzen Überblick:

- Wer ein Gebäude, das bis einschließlich 1965 gebaut wurde, vermieten oder verkaufen möchte, muss einen Energieausweis vorlegen können. Für jüngere Immobilien tritt das Gesetz erst 2009 in Kraft.

- Auch Nicht-Juristen dürfen, sofern es sich um eine Nebentätigkeit handelt und zum entsprechenden Berufsbild passt, beratend tätig sein. Ausführliche juristische Fachberatungen sollten aber immer noch beim Anwalt eingeholt werden.

- Einige gesetzliche Krankenkassen erhöhen ihren Beitragssatz. Für Betroffene gilt in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

- Für ab 35-Jährige werden die Kosten für Hautkrebsuntersuchungen nun alle zwei Jahre von den gesetzlichen Kassen übernommen. Hierbei entfällt die Praxisgebühr.

- Die Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen sich um 0,25 Prozent. Gleichzeitig steigen aber auch die Beträge für die Erkrankten mit Pflegestufen sowie allgemein für Demenzkranke.

- Wer in diesem Jahr eine Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder eine andere Versicherung abschließt, erhält ein ausführliches Produktinformationsblatt, das keine Fragen offen lässt. Zudem müssen Versicherungen nun ihre jährlichen Verwaltungs- und Abschlusskosten offenlegen.

- Auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen führen zum 1. Juli das Nichtraucherschutzgesetz ein und bilden somit die bundesweiten Schlusslichter.

- Der Regelsatz des Arbeitslosengeld-II erhöht sich von 347 Euro auf 351,00 Euro.

- Rentner können sich um eine Erhöhung ihrer Bezüge von 1,1 Prozent freuen.

Download der Presse-Information unter: www.arag.de/...
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