Aus diesem Grund weisen ARAG Experten darauf hin, dass Weihnachtsbäume, die mehr als einen Meter aus dem Kofferraum ragen, besonders gekennzeichnet sein müssen, damit der Hintermann sie gut sehen kann. Niemals dürfen jedoch Kennzeichen oder Fahrzeugbeleuchtung verdeckt werden.
Soll das feiertägliche Nadelholzgewächs auf dem Autodach transportiert werden, ist auf eine sorgfältige Befestigung zu achten. Fällt der Baum trotzdem während der Fahrt vom Dach auf die Straße und verursacht dort einen Schaden, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar grundsätzlich für den Fremdschaden auf; rutscht jedoch das Gewächs nur hin und her und verursacht dadurch Kratzer im Lack des eigenen Fahrzeugs, muss der Autofahrer den Schaden selbst tragen, wenn die Kaskoversicherung keine Schäden für Ladung übernimmt.