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Deutscher Pass für Kind aus internationaler Regenbogenfamilie

(lifePR) (Düsseldorf, )
In einer so genannten Regenbogenfamilie leben Kinder mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern. Handelt es sich um zwei männliche Eltern, kommen oft Leihmütter ins Spiel, sobald es um den Kinderwunsch geht. Für eine Leihmutter aus Indien hatten sich auch ein in Israel lebender Deutscher und sein Lebenspartner entschieden. Doch als der frisch gebackene Vater für seinen neugeborenen Sohn die deutsche Staatsangehörigkeit beantragte, machten ihm die deutschen Behörden zunächst einen Strich durch die Rechnung: Nach deutscher Rechtslage war der Ehemann der indischen Leihmutter der rechtliche Vater. Doch da ein Familiengericht in Israel den Deutschen mittlerweile als Erzeuger anerkannt hatte, hat auch sein Sohn nach Auskunft von ARAG Experten ein Recht auf einen deutschen Pass (Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 19 A 2/14).

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