Hinter den Kulissen
Viele kostenlose Apps finanzieren sich durch Werbung, die zwischendurch immer wieder bunt und verlockend eingeblendet wird. Und genau hier lauern die Abo-Betreiber bzw. so genannten Drittanbieter mit ihren dubiosen Servicediensten. Mit neugierigem Klick auf den Werbe-Button, der verdeckt auf einer manipulierten Internetseite liegt, aktiviert der Handynutzer einen ‚Kaufen‘-Button im Hintergrund, ohne es zu merken. Und schon ist beispielsweise das Klingelton-Abo für fünf Euro wöchentlich oder ein anderer nutzloser Dienst abgeschlossen. Wer seine Handyrechnung nicht regelmäßig genau kontrolliert, stolpert womöglich nicht einmal über diesen geringen Betrag, zumal er in der normalen Rechnung des Mobilfunkanbieters aufgeführt wird.
WAP-Billing
Mit dieser Übertragungstechnik (WAP = Wireless Access Protocol) können Smartphone-Nutzer Leistungen leicht per Mobilfunkrechnung bezahlen, z. B. Parktickets, Hintergrundbilder, Klingeltöne. Der Vorteil: Es müssen keine Kontodaten angegeben werden. Beim Bezahlvorgang mit WAP-Billing bekommt der Anbieter eine eindeutige SIM-Kartennummer übermittelt. Damit weiß der Drittanbieter, zu welchem Mobilfunkprovider die Nummer gehört und kann diesem dann die Leistung in Rechnung stellen. Dafür zahlt der Drittanbieter dem Provider eine Provision. Nach Auskunft von ARAG Experten funktioniert die WAP-Billing allerdings nur, wenn das Handy mit dem Internet verbunden ist. Über WLAN werden dem Drittanbieter keine SIM-Kartennummern übermittelt. Und damit ist man vor Abofallen sicher.
Ist solch ein Kaufvertrag gültig?
Nach Auskunft von ARAG Experten wird ein Vertrag grundsätzlich erst dann wirksam, wenn ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wird. Ein entsprechender Button muss also gut les- und sichtbar und mit eindeutigen Formulierungen beschriftet sein, wie beispielsweise ‚Kaufen‘ oder ‚Zahlungspflichtig bestellen‘. Auch auf die Laufzeit des Abos muss bei einem rechtlich verbindlichen Vertrag hingewiesen werden. Das ist den digitalen Taschendieben aber in der Regel relativ wurscht, um es salopp zu formulieren. Sie stellen Preishinweise in schlecht lesbaren Farben oder Schriftarten dar, täuschen mit Worten wie ‚Gratis‘ oder ‚Freeware‘ oder verzichten gänzlich auf Preis- und Vertragshinweise.
In die Falle getappt – und nun?
Wer auf seiner Mobilfunkrechnung Kosten für einen Drittanbieter entdeckt, sollte das Abo sofort kündigen, den Kosten widersprechen und das Geld zurückfordern. Und zwar beim Drittanbieter, der meist mit Unternehmensnamen und Anschrift, mindestens aber mit einer Hotline-Nummer auf der Rechnung aufgeführt wird. Die ARAG Experten raten, alles schriftlich zu dokumentieren und Briefe nur per Einschreiben zu versenden. Darüber hinaus sollte man gleichzeitig den abrechnenden Mobilfunkbetreiber kontaktieren, die Rechnung beanstanden und das Geld des Drittanbieters auch von ihm zurückfordern. Er darf seinen geprellten Kunden nicht an den Drittanbieter verweisen. Da Mobilfunkanbieter um dieses Problem wissen, besteht eine gute Chance, dass sie die Forderung erlassen. Wer per Lastschrift bezahlt hat, ist fein raus. Denn dabei hat man die Möglichkeit, den zu Unrecht abgebuchten Betrag bis zu acht Wochen zurückbuchen zu lassen. Allerdings weisen ARAG Experten darauf hin, dass man die unstrittigen Rechnungsposten zahlen muss, da man sonst eine Sperre seiner Rufnummer riskiert. Und keine Angst vor Drohbriefen von Inkassofirmen und dem Hinweis auf hohe Mahnkosten: Der Drittanbieter muss nachweisen, dass das Abo rechtlich wirksam zustande gekommen ist. Wenn also mit verdeckten Buttons gearbeitet wurde, müssen Verbraucher kein Inkasso-Schreiben fürchten.
Schutz durch Drittanbietersperre
Mit dieser Sperre schützen sich Handynutzer davor, dass ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung Geld an Drittanbieter über die Mobilfunkrechnung fließt. Die Sperre können Handy-Nutzer in der Regel online im Kundenportal selbst einrichten. Oder man beauftragt seinen Mobilfunkbetreiber per Telefon, Mail oder Brief. Eine Drittanbietersperre hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Einfluss auf das Mobile Payment – also das Bezahlen mit dem Smartphone. Die Sperre unterbindet lediglich die Bestellung und die Zahlung über die Mobilfunkrechnung. Man kann natürlich weiterhin auf anderem Weg – etwa per Kreditkarte, Rechnung oder Lastschrift - Apps, Musik und andere Dienste erwerben.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...