Die zulässige und notwendige Beleuchtung am Fahrrad ist in der Straßenverkehrsordnung und anderen maßgeblichen Gesetzen und Verordnungen penibel geregelt. Jetzt ging ein Aufatmen durch die Reihen der Radler in Deutschland - leichtgängige Akku- oder Batterielampen waren bisher nämlich tabu. Es herrschte Dynamo-Pflicht. Dieses hat der Bundesrat kürzlich allerdings gekippt. Nun dürfen Fahrräder neben den herkömmlichen Dynamo-Lichtern auch Akku- oder Batterielampen haben. Bislang hatten die Radfahrer, die ohne Dynamo unterwegs waren, ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro riskiert - auch wenn die wiederaufladbare Akku-Leuchte funktionierte, so ARAG Experten. Die Neuregelung ist seit dem 1. August in Kraft.
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