Ehe für alle – Wann geht’s los?
Mit der Abstimmung im Bundesrat kommt die Ehe für alle! Das ist sicher. Trotzdem werden die ersten heiratswilligen Schwulen und Lesben noch etwas warten müssen. Erst muss der Bundespräsident das neue Gesetz unterzeichnen und es muss im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das dauert in der Regel ein paar Wochen. Ab dem darauffolgenden Monatsersten dauert es dann noch drei Monate, bis das Gesetz in Kraft tritt. Damit haben die Standesämter noch ausreichend Zeit, sich vorzubereiten. Der frühestmögliche Termin ist damit der 1. November – und wer heiratet schon gerne im Herbst?
Einige haben Bedenken
Konservative Unionspolitiker und die AfD erwägen, beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz vorzugehen. Sie argumentieren, mit der vom Grundgesetz besonders geschützten Ehe sei nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint. Aus dem Wortlaut der Verfassung ergibt sich das allerdings nicht. Fast alle Rechtsexperten – auch die der ARAG – gehen davon aus, dass die Verfassung nicht geändert werden muss. Die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs reicht ihrer Einschätzung nach aus. Abgesehen davon hat der Gesetzgeber an die Klagebefugnis für eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage hohe Hürden geknüpft: Klagen kann nur entweder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung.
Lebenspartner müssen noch einmal zum Standesamt
Paare, die ihre geschlossene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen, können auf dem Standesamt erklären, dass sie künftig in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben wollen. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich in diesem Fall weiter nach dem Tag, an dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Eine Pflicht dazu gibt es allerdings nicht – Lebenspartnerschaften können auch einfach weitergeführt werden. Laut ARAG Experten können indes keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Zukünftig wird es nur noch die Ehe für alle geben.
Ehe für alle – mit Kindern
Rechtlich sind homosexuelle und heterosexuelle Paare künftig gleich, wenn sie heiraten. Das wirkt sich auch auf das Adoptionsrecht aus. Zwar wurde 2015 die Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner gesetzlich zugelassen. Dabei geht es darum, das von dem anderen Lebenspartner bereits adoptierte Kind später selbst zu adoptieren. Die Volladoption eines Kindes war für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften allerdings nicht zugelassen. Das wird künftig möglich sein.