Nur mit Notar
Wer mit seinem Partner nicht verheiratet ist, sollte vor dem Kauf einer gemeinsam zu nutzenden Immobilie zunächst die Rechts- und Vermögensverhältnisse klären. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine vertragliche Vereinbarung zu treffen und diese auch notariell beglaubigen zu lassen. Zwar kostet der Einsatz eines Notars Geld, hat aber auch den Vorteil, dass dieser gesetzlich verpflichtet ist, die Interessen beider Vertragsparteien zu wahren. Bei Erwerb der Immobilie können so zum Beispiel beide Lebensgefährten als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Lieber ein Ende mit Schrecken...
Auch wenn man nur ungern daran denkt - ein etwaiges Ende der Partnerschaft sollte in jedem Fall beim Notarbesuch bedacht werden. Denn schlimmstenfalls kann es sonst dazu kommen, dass die Immobilie bei Trennung versteigert werden muss, denn jeder Miteigentümer hat das Recht auf Teilungsversteigerung. Diesem Prozess wirkt eine Regelung über die Übernahmekonditionen des Miteigentums der jeweiligen Parteien entgegen. Hilfreich kann hier auch eine Vereinbarung sein, wonach der Ablöseanteil in Raten bezahlt werden kann. Besonders wichtig ist es auch schriftlich festzuhalten, wer welches Geld in Kauf oder Bau der Immobilie mit einbringt. Sonst kann es im Extremfall dazu kommen, dass ein Teil der Lebensgemeinschaft jahrelang in die Immobilie investiert hat, und im Fall der Trennung nicht nur die Zins- und Tilgungsleistungen weiter bezahlen muss, sondern auch mit "leeren Händen" dasteht, weil im Grundbuch kein Miteigentum des Betroffenen verzeichnet ist.
Sicher nach bürgerlichem Recht
Wer sich besonders gut absichern will, dem sei zur Gründung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht geraten, denn dieser Vertrag kann eine klare Regelung aller möglichen Situationen wie Tod, Trennung, aber auch Heirat beinhalten. Denn nicht nur bei Trennung des Paares ist Vorsicht geboten, sondern auch bei einer späteren Heirat. In diesem Fall kann die Regelung, dass alle vor der Ehe erworbenen Werte nicht der Gütertrennung unterliegen, zu Problemen führen. Aber auch beim Ableben eines Partners warten neben dem Trauerfall noch andere Probleme, denn das Gesetz sieht den Lebenspartner nicht automatisch als Erben an.
Fazit
Aufgrund der komplizierten rechtlichen Situation raten ARAG Experten: Wer sich den Hauskauf ohne Trauschein zutraut, sollte unbedingt rechtlichen Rat einholen!