Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haften Kinder für Unfälle mit Pkw nicht, solange sie unter zehn Jahre alt sind. Wenn die Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften auch sie oder ihre Haftpflichtversicherung nicht. In einem konkreten Fall war ein Achtjähriger allein mit dem Fahrrad in einer kaum befahrenen Sackgasse unterwegs gewesen und fuhr dabei gegen ein geparktes Auto. Der Besitzer des Autos forderte 1.100 Euro für den entstandenen Schaden von den Eltern. Doch die wollten nicht zahlen und kamen damit vor Gericht durch. Der Junge war nämlich schon oft mit der Familie mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, erläutern ARAG Experten. Das Kind hatte somit genug Erfahrung, um es im verkehrsarmen Wohnungsumfeld allein Fahrad fahren zu lassen. Die Eltern hatte ihre Aufsichtspflicht also nicht verletzt (AG Coburg, Az.: 11 C 1760/ 07).
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