Businessplan
A und O einer erfolgreichen Existenzgründung sind Ihr eigener Ideenreichtum und ein tragfähiges Geschäftskonzept, das Sie in einem Businessplan fixieren sollten. Dieser ebnet Ihnen den Weg: Er dient Ihnen nicht nur als Fahrplan Ihres Vorhabens, er spielt auch bei potentiellen Förderungen und Krediten die entscheidende Rolle. Machen Sie sich frühzeitig mit den spezifischen Bedingungen Ihrer Branche vertraut, identifizieren Sie potenzielle Auftraggeber und Kunden und durchdenken Sie die Finanzierung.
Gewerbe, Franchise, Freiberuflich?
Wie Sie Ihren Unternehmergeist ausleben, hängt zwar vor allem von Ihrer Tätigkeit ab, doch bleiben die Formen der Selbstständigkeit vielfältig: Sie können als Start-Up-Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler, allein oder im Team durchstarten. Das sind dann gleichzeitig auch die ersten Kriterien, nach denen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens festlegen. Entscheidend für die Rechtsform ist außerdem, ob Sie eine Kauffrau beziehungsweise ein Kaufmann sind, ob Sie die Haftung beschränken und ob und wie viel Kapital Sie in Ihr Unternehmen einbringen wollen. Ein-Personen-Gründungen können vom Einzelunternehmen bis hin zur Ein-Personen-AG reichen. Das Einzelunternehmen beispielsweise ist sozusagen Grundstock der Gesellschaftsformen. Es entsteht automatisch, wenn Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen. Als Freiberufler gründen Sie bereits ein Einzelunternehmen, wenn Sie eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und Ihre Selbstständigkeit dort anzeigen. Ob ein Gewerbe oder eine Freiberuflichkeit für Sie in Frage kommt, entscheidet letztlich das Finanzamt – setzen Sie sich also zeitnah mit diesem in Verbindung.
Gemeinsam selbständig
Gründen Sie Ihr Unternehmen zusammen mit mindestens einem Partner, haben Sie verschiedene Formen der Personengesellschaft zur Auswahl – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über die Offene Handelsgesellschaft (OHG) bis zur GmbH & Co. KG. Viele Vorteile bieten Teamgründungen in Form von Kapitalgesellschaften wie der GmbH, der AG oder der Genossenschaft. Im Team lassen sich fachliche oder kaufmännische Defizite ausgleichen. Mehr Gründungspartner bedeuten auch mehr Eigenkapital, was die Finanzierung von notwendigen Anschaffungen erleichtert.
Tipp:
Beziehen Sie bei Ihrer Entscheidung auf jeden Fall Ihren Steuerberater und Rechtsanwalt mit ein, denn die Rechtsform Ihres Unternehmens wirkt sich finanziell, steuerlich und rechtlich auf Sie als Gründer aus.
Gewerbeamt und Gewerbeschein
Wer sich mit einem Gewerbe selbstständig machen will, kommt um einen Besuch beim Gewerbeamt nicht herum. Denn nur mit einem Gewerbeschein sind Sie dazu berechtigt, eine Gewerbetätigkeit auszuführen. Ansonsten drohen Bußgelder oder Steuernachzahlungen, bei denen das Einkommen rückwirkend geschätzt wird – oftmals zum Nachteil des Gewerbetreibenden. Und das trotz der in Deutschland herrschenden Gewerbefreiheit. Ihr Gewerbe können Sie beim zuständigen Gewerbeamt, Ordnungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Um bei der Anmeldung unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich schon im Vorfeld über die erforderlichen Unterlagen zu informieren. Gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr – je nach Gemeinde zwischen 15 bis 65 Euro – bekommen Sie dort den umgangssprachlich als „Gewerbeschein“ bezeichneten Gewerbeanmeldungsschein. Er ist der offizielle Nachweis, dass Ihre Gewerbetätigkeit gegenüber der Behörde angezeigt ist. Das benötigte Formular für die Gewerbeanmeldung ist beim Gewerbeamt oder – noch schneller und bequemer – direkt online als Vordruck zum Herunterladen erhältlich. Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite der zuständigen Gemeinde. Beim Ausfüllen des Formulars werden folgende Angaben benötigt: persönliche Daten, private Adresse, Telefon- und Faxnummer, Beginn der Tätigkeit, die voraussichtliche Zahl der Mitarbeiter und die Art der Tätigkeit. Denken Sie bei der Anmeldung unbedingt an Ihre Personalpapiere – Sie müssen sich ausweisen können. Ausländische Staatsangehörige müssen zudem eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen, welche die Erlaubnis beinhaltet, eine Gewerbetätigkeit aufnehmen zu dürfen.
Wenn die Anmeldung nicht reicht
Trotz Gewerbefreiheit brauchen Sie bei bestimmten Gewerbearten – zum Beispiel im Gaststättengewerbe und als Handwerker, Bauträger oder Makler – eine ausdrückliche Genehmigung durch das Gewerbeamt. Dazu müssen Sie, wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, zudem auch einen Auszug aus dem Handelsregister vorlegen. Bei ausländischen Unternehmen müssen Sie zusätzlich einen Inlandsbevollmächtigten samt einer inländischen Anschrift angeben.
An den Fiskus denken
In der Anfangszeit ist es wichtig, das Geschäft zum Laufen zu bringen. Vor lauter Akquise sollten Sie aber das Finanzamt nicht vergessen. Errechnet es eine Steuerschuld, verlangt es eine Nachzahlung für das vergangene Jahr und denselben Betrag ein weiteres Mal für das laufende Jahr. Hinzu kommt eine entsprechende Vorauszahlung für das kommende Vierteljahr. Legen Sie also schon von den ersten Einnahmen einen guten Steuer-Puffer an, raten ARAG Experten
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