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FIS-Regeln -Verkehrsrecht auf Skipisten

(lifePR) (Düsseldorf, )
Endlich geht sie wieder los - die Wintersportsaison! Skifahrer und Snowboarder hält es angesichts der weißen Pracht kaum noch auf dem Sofa. Aber Vorsicht! Allzu unüberlegte Schussfahrten enden häufig mit einem Gipsbein; manchmal auch noch schlimmer. ARAG Experten erinnern deshalb an die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln):

Bei allen Unfällen auf Skipisten sind die FIS-Regeln rechtlich bindend. Laut ARAG Experten stellen diese "maßgebliches Verkehrsrecht" auf Skipisten dar. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil bestätigt. Eine Frau hatte sich bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer das Knie verletzt. Da ihre Krankenkasse die Leistung verweigerte, klagte sie auf Erstattung ihrer Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Laut ARAG Experten bekam die Freizeitsportlerin Recht, weil der Beklagte die FIS-Regeln zum richtigen Überholen auf der Skipiste missachtet hatte und es so zu dem Zusammenstoß kam (OLG Hamm, Az.: I-13 U 81/08).

Lange unausgesprochene Selbstverständlichkeit, ist es mittlerweile höchst offiziell: Alle Rechte und Pflichten des gesamten FIS-Regelkataloges gelten gleichermaßen für Skifahrer wie auch für Snowboarder. Diese Regeln lauten:

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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