Wie laufen die Liebes-Betrugsmaschen ab?
Nutzer von Online-Partnersuchen, Chats und Foren werden immer wieder mal Opfer von gut organisierten Betrüger-Banden. Beim sogenannten Internet-Love-Scam (abgeleitet von scam = Betrug) schreiben die Täter ihre Opfer mit gefakten Profilen an und verwenden Bilder, die zum Beispiel aus öffentlichen Profilen von sozialen Netzwerken gestohlen wurden und von ganz anderen Personen stammen. Nach dem Erstkontakt verlagert sich die Kommunikation meist schnell auf E-Mails oder Messenger-Dienste wie beispielsweise WhatsApp oder Telegram. Dann folgen erste Telefonate und über Wochen und Monate wird eine Beziehung und vertrauensvolle Verbindung aufgebaut.
Tränenreiche Geschichten: Märchen oder Wahrheit?
Eine beliebte Masche dabei ist die mitleiderregende und tränenreiche Geschichte von einer vorübergehenden Geldnot, verbunden mit der Bitte um eine kurzfristige finanzielle Vorleistung. Manchmal geht es um kurzfristige Schulden und finanzielle Engpässe, da sind die Täter sehr erfinderisch. Dabei wird natürlich immer erst einmal Liebe vorgegaukelt, das Opfer auf Wolke Sieben katapultiert, um ihm dann Geld abzuknöpfen. Haben der oder die Betrogene gezahlt, brechen die falschen Liebhaber den Kontakt in der Regel abrupt ab und sind nicht mehr erreichbar – und die große Liebe löst sich wohl oder übel in Luft auf. Noch schlimmer kann es kommen, wenn Partner oder Ehepartner aufgespürt und man mit kompromittierenden Fotos erpresst wird.
Wie kann man sich vor Liebes-Betrügern schützen und sie enttarnen?
Grundsätzlich raten die ARAG Experten zur Vorsicht bei der Partnersuche im Netz. Niemals sollten dabei sensible Daten und Fotos von sich herausgegeben werden. Apropos Fotos: Die Täter verwenden oft von anderen Plattformen gestohlene, unscharfe Bilder. Die kann man unter Umständen mit einer Rückwärts-Bildersuche in Verbindung mit dem Namen der Internetbekanntschaft schnell enttarnen, indem man einfach zusätzlich das Wort ‚Scammer‘ eingibt. Erhält man auf diese Weise einen Treffer, sollte man denjenigen sofort blockieren und die Polizei einschalten, auch wenn die meisten Täter ihre Spuren im Internet gut verschleiern. Wer bereits einem Scammer-Betrug zum Opfer gefallen ist, sollte Strafanzeige stellen; doch das bereits gezahlte Geld ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unwiderruflich verloren.
Geld fürs Online-Daten bezahlt und dann bitter enttäuscht?
ARAG Experten weisen darauf hin, dass online geschlossene Partnervermittlungsverträge grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung widerrufen werden können. Dann kann der Anbieter zwar für die bis dahin erbrachten Dienstleistungen Geld verlangen, aber nicht mehr wie früher üblich bis zu 75 Prozent des Jahresbeitrags, sondern nur den Preis für die tatsächlich genutzten Tage. Für Kunden mit einem Jahresabo bedeutet das also, dass der Gesamtpreis durch 365 Tage geteilt und dieser Betrag dann mit der Anzahl der Tage multipliziert wird, die bis zum Widerruf vergangen sind (Europäischer Gerichtshof, Az.: C-641/19). Tipp der ARAG Experten: Eine Kündigung muss auch online ermöglicht werden (BGH, Az.: III ZR 387/15).
Woher den Schatz nehmen, wenn nicht stehlen?
Wer zu erschöpft für Liken, Swipen und Löschen ist, dem raten die ARAG Experten, seinen „Valentin“ im Bekannten- und Freundeskreis zu suchen oder bei der Ausübung seines Hobbys Ausschau zu halten. Statistiken zufolge lernen sich hier nämlich die meisten Paare kennen. Und wer sich dann noch für sein erstes persönliches Date etwas ganz besonderes einfallen lässt, wie etwa einen nächtlichen Spaziergang über den Friedhof, einen ersten Kaffee in einem Museum oder ein Treffen im Zoo, dann sind die Chancen vielleicht gar nicht so schlecht, den nächsten Valentinstag zu zweit zu verbringen.
Weitere interessante Informationen unter:
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