Alaaf und Helau – Karneval im Rheinland
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dürfen sogenannte Brauchtumszonen ausweisen, in denen das Verweilen im öffentlichen Raum unter 2G-plus-Bedingungen erlaubt ist. So wird beispielsweise das gesamte Stadtgebiet Köln vom 24. Februar bis 1. März 2022 zur Brauchtumszone. Dort dürfen genesene und geimpfte Jecken mit tagesaktuellem Test feiern. Laut ARAG Experten kann der Nachweis einer Booster-Impfung den Test ersetzen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in den Brauchtumszonen ohne Testnachweis feiern; sind sie über 16, genügt auch eine Bescheinigung der Schule über die regelmäßige Testung. Wer in Kneipen und Bars Karneval feiern möchte, benötigt auf jeden Fall einen tagesaktuellen Test – ob geboostert oder nicht. Die ARAG Experten raten, bereits vorher einen Test zu machen, da die Test-Kapazitäten vor Ort begrenzt sind.
Für Feiern mit Eintritts-Ticket gilt: Finden sie unter freiem Himmel statt, dürfen maximal 750 Menschen zusammen feiern, zudem gilt 2G. Findet die private Feier im Innenbereich statt und ist kein Ticket erforderlich, gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte dürfen danach nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts feiern. Bei Geimpften und Genesenen ist bei zehn Personen Schluss. Kinder unter 14 Jahre müssen nicht mitgezählt werden.
Karnevals-Umzüge
In den meisten Karnevals-Hochburgen fallen die traditionellen Rosenmontagszüge aus. So verzichten beispielsweise Mainz oder Bayreuth auf die Wagenkolonne durch die Innenstadt und auch Düsseldorf verschiebt den Festtagszug auf Mai. Andernorts findet der Rosenmontagszug zwar statt, aber Corona-bedingt in abgewandelter Form. So nimmt „s‘ Umzügle“ in Karlsruhe am Sonntag den Rundkurs auf dem Messplatz und „D’r Zoch“ in Köln zieht durch das Rhein-Energie-Stadion und wirft Kamelle und Strüßjer auf 8.800 Jecken. Laut ARAG Experten gilt im Stadion 2G plus und Maskenpflicht.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...