Der 50. Geburtstag sollte etwas ganz Besonderes sein. Daher flog die ganze Familie nach Kenia, um den runden Geburtstag dort zu feiern. Doch die Koffer, die unter anderem die festliche Garderobe aller Reisenden enthielt, kamen erst eine Woche später an, als das Fest längst gelaufen war. Zwar erstattet die Airline den Betroffenen die Kosten für die notwendige Ersatzkleidung, die in Kenia nur schwer zu bekommen war. Doch die Familie verlangte mehr und wollte auch den Flugpreis erstattet haben. Sie bekam laut ARAG Experten zumindest in Teilen Recht. Da beim Hinflug bereits klar war, dass das Gepäck aufgrund der hohen Auslastung des Fliegers nicht pünktlich befördert werden würde, hätte die Airline die Passagiere entsprechend informieren müssen, so dass diese noch eine Möglichkeit gehabt hätten, einen anderen Flug zu buchen. Doch da nichts dergleichen geschah, waren die Richter der Ansicht, dass die Familie immerhin die Kosten für den Hinflug erstattet bekommen musste (Oberlandesgericht Celle, Az.: 11 U 9/22).
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