Der Dreck muss weg
Wer das Fahrrad nach seinem letzten Einsatz ungeputzt im Winterquartier verstaut hat, sollte damit beginnen, Matschspritzer und Beläge zu entfernen. Dies macht das Rad nicht nur schöner, sondern offenbart direkt auch mögliche Schwachstellen, die es zu beheben gilt.
Reifen
Platte Reifen sind nach der langen Winterpause keine Seltenheit. Daher gilt es, diese zu überprüfen. Hat sich ein Löchlein eingeschlichen, muss es gestopft werden, um Sicherheit garantieren zu können. ARAG Experten raten zudem, auch das Flickzeug regelmäßig zu überprüfen, denn auch die Gummiflicken können porös werden. Ist nur Luft entwichen, können die Reifen einfach wieder aufgepumpt werden. Der empfohlene Luftdruck ist auf dem Reifen verzeichnet.
Kette & Co.
Damit das Rad geschmeidig läuft, sollte die Kette mit nicht zu viel Öl eingeschmiert und auf ihren Sitz überprüft werden. Nachdem einmal alle Gänge durchgeschaltet wurden, kann überschüssiges Öl entfernt werden. Sollten die Gänge beim Ausprobieren nicht so funktionieren, wie es sich der Radler wünscht, sollte er die Gangschaltung in einer Werkstatt überprüfen lassen. Denn ungeübte Fahrradschrauber könnten leicht einen Schaden an der feinen Kettenschaltung hinterlassen.
Bremsen
Abgenutzte Bremsklötze können mit relativ geringem Aufwand ausgetauscht werden. Vor dem ersten Einsatz sollten diese aber ausgiebig auf ihre Festigkeit überprüft werden. Löst sich nämlich ein Klotz bei einem möglichen Bremsmanöver, ist ein Sturz nahezu vorprogrammiert.
Licht
Auch wenn die Tage wieder länger werden, ist eine ausreichende Beleuchtung Pflicht für jedes Velo. Daher müssen auch die Leuchten auf defekte Lämpchen oder andere Kleinteile überprüft werden. Zudem weisen die ARAG Experten noch einmal gesondert darauf hin, dass nicht nur Vorder- und Rücklicht zur Fahrradlichtpflichtausstattung gehören. Insgesamt muss es an acht Stellen leuchten. Dazu gehören zusätzlich zu den Glühbirnchen zwei Speichenreflektoren, zwei Pedalreflektoren sowie jeweils ein Reflektor vorn und hinten.
Vorsichtig fahren
Ist das Fahrrad verkehrstauglich, kann es losgehen. Aber vorsichtig! Denn Unfälle mit dem Fahrrad können böse enden und nicht immer hat der Autofahrer Schuld, mahnen ARAG Experten. Wechselt beispielsweise ein Radfahrer ohne abzusteigen vom Radweg auf den Zebrastreifen und wird von einem entgegenkommenden Pkw erfasst, so trifft den Radfahrer ein 50-prozentiges Mitverschulden (LG Frankenthal, Az.: 2 S 193/10). Aber auch Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern können zu Lasten des Radfahrers gehen. Bei einer Kollision mit einer Inline-Skaterin auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg wurde beispielsweise die Klage eines Radfahrers zu 100 Prozent abgewiesen (OLG Düsseldorf, Az.: I-1U 242/10).