Führerscheinabnahme
Zu tief ins Glas geblickt? Wer z.B. aufgrund von Alkohol nicht mehr die volle Herrschaft über Geist und seinen Körper hat, muss vor Ort noch den Führerschein abgeben. Der vorläufig abgenommene Führerschein ist dem Besitzer auf Antrag binnen 3 Tage wieder zurückzugeben, sofern nicht ein Entziehungsverfahren eingeleitet wird, erklären ARAG Experten.
Fahrverbot
Muss der Führerschein abgegeben werden, ist das für den Betroffenen immer ärgerlich. Ein einfaches Fahrverbot ist dabei aber noch das geringste Problem. Verhängt wird dies z.B. bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 30 km/h. Je nach Verstoß kann das Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten andauern. Die Verbotsfrist beginnt an dem Datum der Führerscheinabgabe, wissen ARAG Experten. Nach Ablauf erhält der Verkehrssünder seinen Führerschein automatisch wieder zurück, ohne etwa eine erneute Prüfung absolvieren zu müssen.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Im Gegensatz zum Fahrverbot führt eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu ihrem Erlöschen. Wenn beispielsweise eine Verkehrsstraftat vorliegt, kann der Richter neben der Verhängung einer Geld- oder Haftstrafe auch die Fahrerlaubnis entziehen. Der Verurteilte ist dann nicht mehr berechtigt, ein Fahrzeug zu führen und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem das entsprechende Urteil gefällt wird. In bestimmten Fällen kann die Fahrerlaubnis auch direkt nach der Tat vorläufig, das heißt bevor es zum Verfahren kommt, entzogen werden. Dies geschieht aber nur, wenn davon auszugehen ist, dass auch der Urteilsspruch einen endgültigen Entzug zur Folge hat, erläutern ARAG Experten.
Aber auch Verwaltungsbehörden können im Falle einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen die Fahrerlaubnis entziehen. Dies können Sie dann, wenn erwiesen ist, dass der Führerscheinbesitzer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug im Verkehr sicher zu führen, verdeutlichen ARAG Experten.
Für immer?
Im Grunde ist der Entzug der Fahrerlaubnis endgültig. Doch in vielen Fällen nicht lebenslänglich. Bei einigen Delikten wird eine sogenannte Sperrfrist verhängt, in der der Führerschein auf keinen Fall zurückerworben werden kann. Nach deren Ablauf aber kann der Delinquent eine Neuerteilung beantragen, wissen ARAG Experten. Allerdings muss er unter Umständen dazu Nachschulungen besuchen, eine erneute Prüfung absolvieren sowie gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorweisen können, das seine Fähigkeit ein Fahrzeug sicher lenken zu können, bestätigt. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Sperre für immer angeordnet werden kann. Dies geschieht dann, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist eine Sperre (5 Jahre) zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.
Download der Presse-Information unter: www.arag.de/...