Die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist beschlossene Sache. „Miteinander statt Gegeneinander der Verkehrsteilnehmer“ heißt dabei das Motto von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Die Novelle sieht nach Angaben der ARAG Experten deutliche Verbesserungen für die Verkehrssicherheit vor, soll vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger besser schützen und die Arbeit der Rettungskräfte erleichtern. Für Verkehrsrowdys wird es künftig teuer: So kann beispielsweise das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe laut dem voraussichtlich im Sommer in Kraft tretenden neuen Bußgeldkatalog bis zu 110 Euro kosten. Wer unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parkt, zahlt künftig 35 statt 55 Euro. Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Auch für Raser wird es nun deutlich teurer: Wer z. B. innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, zahlt statt 35 jetzt 70 Euro.
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