Nach Scheidungen leben Kinder in der Regel eher bei ihrer Mutter. Den Papa gibt es etwa alle zwei Wochen am Wochenende zu sehen. Dieses so genannte Residenzmodell ist angesichts berufstätiger Mütter und sich aktiv an der Erziehung beteiligender Väter etwas aus der Mode gekommen. Um dem gesellschaftlichen Umbruch Rechnung zu tragen, hat der Bundesgerichtshof nun das Wechselmodell gestärkt. Dabei dürfen nach einer Trennung beide sorgeberechtigten Ex-Partner das Kind in gleichem Umfang betreuen, so die ARAG Experten. So könnte das Kind beispielsweise im Wochenturnus vom Vater zur Mutter wechseln. Sollte sich das getrennte Paar nicht auf eine Betreuung einigen können, dürfen Familiengerichte das Wechselmodell nach Auskunft der ARAG Experten auch anordnen (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZB 601/15). Doch nach wie vor gilt: Das Wohl des Kindes ist die wichtigste Voraussetzung für jegliche Entscheidung über die Betreuungsform.
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