Nicht automatisch geschäftsunfähig
Grundsätzlich gilt, dass nicht jeder demenzkranke Patient auch automatisch geschäftsunfähig ist. Ob tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorliegt, muss zuerst durch einen Facharzt festgestellt werden. Ansonsten ist der Nachweis einer Geschäftsunfähigkeit schwierig, da auch bei "lichten Momenten" ein wirksames Rechtsgeschäft getätigt werden kann. Insbesondere bei Fällen, in denen der Vertragspartner die eingeschränkte Urteilsfähigkeit von Demenzkranken erkennt und ausnutzt, ist der Beweis einer Geschäftsunfähigkeit nahezu unmöglich. Branchen, die diese Situation ausnutzen und den meist älteren Mitbürgern unnötige Geschäfte andrehen, berufen sich auf die Behauptung, dass die Erkrankung und damit die Geschäftsunfähigkeit bei Abschluss nicht erkennbar war. Welche Maßnahmen können also getroffen werden?
Vorsorgevollmacht
Solange ein Patient (noch) geschäftsfähig ist, kann er durch eine so genannte Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson einsetzen, die zur Interessenwahrnehmung dienen soll. Diese Vollmacht kann verschiedene Aufgabengebiete (z.B. Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung oder Postangelegenheiten) umfassen, so dass die gerichtliche Bestellung eines Betreuers entbehrlich sein kann. Wenn dann der Zeitpunkt der Geschäftsunfähigkeit gekommen ist, kann die bevollmächtigte Person die Rechtsgeschäfte für den Demenzkranken im Rahmen der Vollmacht tätigen.
Betreuungsverfügung
Ist bereits Geschäftsunfähigkeit eingetreten, kann der Demenzkranke trotzdem eine Betreuungsverfügung errichten, in der er zumindest Wünsche zur Person des Betreuers, Lebensgestaltung usw. festlegen kann. Dafür muss aber der Erkrankte seinen Willen äußern können, was in fortgeschrittenem Stadium einer Demenz oft nicht mehr möglich ist. Diese Verfügung macht ein gerichtliches Betreuungsverfahren nicht entbehrlich, nimmt aber Einfluss darauf.
Patientenverfügung
Wenn es um die Frage von medizinischer Behandlung und Eingriffen geht, ist eine Patientenverfügung sinnvoll. Dafür ist die Einwilligungsfähigkeit notwendig, die immer dann gegeben ist, wenn der Demenzkranke eine medizinische Erklärung verstehen kann und aufgrund dieser seine Entscheidung verständlich machen kann. Bei fortgeschrittenem Stadium kann dies oft nicht mehr gegeben sein, so dass eine frühzeitige Errichtung der Patientenverfügung ratsam ist, um Zweifel am Willen des Patienten weitestgehend auszuschließen.
Praxistipp
Nicht nur wegen der Möglichkeit, an Demenz zu erkranken, sondern weil das Leben nicht vorhersehbar ist, sollte man frühzeitig an die Errichtung von verschiedenen Dokumenten denken. Denn es kann passieren, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Dadurch sichern Sie nicht nur, dass vieles Ihren Wünschen entsprechend geschieht. Sie erleichtern auch ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen und dem Gericht die Entscheidungen bei schwierigen Fragen zu Vermögen, Gesundheit oder sonstigen Angelegenheiten.
Links
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de und beim Bundesministerium der Justiz unter www.bmj.bund.de (kostenlose Broschüren). Rechtssichere Patienten- und Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten stehen unter http://www.arag.de/... zur Verfügung.