Wer sein Haus lange Zeit leerstehen lässt, sollte ausreichend Vorsorge für die kalte Jahreszeit treffen. Schäden, die durch geplatzte Heizungs- oder Zuleitungsrohre entstehen, übernehmen die meisten Wohngebäudeversicherer nicht. Die Policen enthalten in der Regel einen Passus, der besagt, dass das Gebäude, sollte es länger leerstehen, bei Kälte zu sichern ist – etwa durch das Leeren "Wasser führender Anlagen". Ein neuer Hauseigentümer kann sich im Schadenfall nicht darauf berufen, dass er die genauen Bedingungen der Versicherung nicht gekannt hätte. Der Käufer übernimmt automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung. Das wollte ein Hausbesitzer nicht akzeptieren und klagte auf Schadenregulierung in Höhe von 100.000 Euro. Er warf der Versicherung vor, nicht über die Vertragsbedingungen informiert worden zu sein. Die Richter entschieden zugunsten der Beklagten und werteten die "blinde" Übernahme der Wohngebäudeversicherung durch den neuen Eigentümer als grob fahrlässig. Ferner hat der Eigentümer die Räume weder ausreichend beheizt, noch regelmäßig zur Vermeidung von Wasserschäden hin kontrolliert, führen die ARAG Experten das Urteil weiter aus. (OLG Celle, Az.: 8 U 1/07)
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