Leistet die Haftpflichtversicherung bei Umzügen?
Auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Auch bei einem Umzug ist diese Versicherung unbedingt empfehlenswert. Sie leistet unter anderem bei Transportschäden an Möbeln oder auch bei Wasserschäden, wenn beim Umzug beispielsweise die Waschmaschine ausläuft und die Wohnung unter Wasser setzt. Die ARAG Experten raten unbedingt darauf zu achten, dass Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichert sind. Ansonsten könnte sich die Versicherung weigern, für Missgeschicke des Umzugshelfers zu zahlen. Eine andere Möglichkeit ist ein Vertrag mit den Umzugshelfern: Ist hierin ein Stundenlohn vereinbart, leistet die Haftpflichtversicherung des Helfers im Schadenfall.
Übrigens: Wer in ein eigenes Haus umzieht, benötigt laut ARAG Experten unter Umständen einen erweiterten Haftpflichtschutz. So ist beispielsweise ein Ölschaden, bei dem Heizöl aus einem Öltank austritt und ins Grundwasser gelangt, nur über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgesichert.
Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Eine Hausratversicherung sichert ein Zuhause mit allem Drum und Dran ab. Möbel, elektronische Geräte und andere Einrichtungsgegenstände sind gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch¬diebstahl, Sturm oder Hagel gesichert. Steht ein Umzug an, raten die ARAG Experten, die Hausratversicherung bereits einige Tage vor dem Umzug über den anstehenden Wohnortwechsel zu informieren. Dann besteht ein Versicherungsschutz für beide Wohnungen. In der Regel erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung etwa zwei Monate nach Umzugsbeginn automatisch. Wenn sich durch den Umzug die Wohnfläche vergrößert oder z. B. teure Anschaffungen getätigt werden, muss unter Umständen der Versicherungsschutz angepasst werden. Ansonsten könnte die Versicherungssumme im Schadenfall nicht ausreichen.
Hinweis der ARAG Experten: Wer nach einem Umzug einen Doppelwohnsitz angemeldet hat und die alte Wohnung weiterhin bewohnt, muss für die neue Wohnung eine separate Hausratversicherung abschließen.
Ist eine Unfallversicherung nötig?
Leider ist es das Risiko des Helfers, wenn er aus Unachtsamkeit stolpert oder fällt. Auch, wenn er dadurch mehrere Tage krank ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht zuständig. Hat allerdings der Organisator des Umzugs den Unfall verursacht, weil er beispielsweise nicht auf einen losen Teppich auf der Treppe hingewiesen hat, kann er laut ARAG Experten in Anspruch genommen werden. Bei Angestellten eines Umzugsunternehmens ist das anders. Hier greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.
Mit Profis oder in Eigenregie umziehen?
Gibt man seinen Umzug an Profis ab – oder stemmt ihn in Eigenarbeit, mit fleißigen Helfern aus dem Freundes- und Familienkreis? Nicht zuletzt ist es eine Frage der Kosten und des Aufwands. Günstiger ist es womöglich, wenn man selbst einen Umzugswagen mietet und anpackt. Will man Zeit sparen und die Nerven und Gelenke schonen, ist ersteres ratsam – vor allem dann, wenn der Hausrat nicht gerade „überschaubar“ ist oder der Umzug ins Ausland geht. Der Vorteil am Umzugs-Profi: Mit einem Umzugsvertrag übernimmt die Spedition laut ARAG Experten die gesetzliche Haftung für die Umzugsgüter mit maximal 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Wertvolle Stücke sollten über eine zusätzliche Transportversicherung abgesichert werden. Das ist über die eigene Hausratversicherung möglich.
Muss ich die Kfz-Versicherung informieren?
Wenn man sein eigenes Fahrzeug für den Umzug nutzt, raten die ARAG Experten, die Kfz-Versicherung darüber zu informieren. Auch wenn sich durch den Wohnungswechsel Tarifeigenschaften ändern, die Einfluss auf die Versicherungsprämie haben können. So kann es sich positiv auf die Prämie auswirken, wenn das Fahrzeug am neuen Wohnort z. B. in Carport oder Garage untergebracht ist. Allerdings erklären die ARAG Experten, dass Kfz-Versicherungsbeiträge durch einen Umzug auch steigen können, beispielsweise wenn man vom Land in eine größere Stadt zieht.
Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Anwohnerparkausweise kostenpflichtig auf die Adresse des neuen Wohnortes umgeschrieben werden müssen, wenn man innerhalb derselben Gemeinde umzieht. Wer in eine andere Bewohnerparkzone zieht, muss vor Ort einen neuen Parkausweis für Bewohner beantragen.
Weitere Tipps, mit denen ein Umzug reibungslos gelingt, haben die ARAG Experten hier zusammengestellt:
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