Wem wurden bisher Immobilienkredite verweigert?
Die im Frühjahr 2016 beschlossenen Regeln zur Immobilienvergabe führten dazu, dass einer großen Gruppe der eigentlich zahlungskräftigen Bevölkerung Immobilienkredite verweigert wurden. In der Liste abgelehnter Antragsteller stehen sowohl Arbeitnehmer in sicheren und gut bezahlten Jobs, die älter als Mitte 50 sind und Immobilien als Altersvorsorge erwerben wollen, als auch Pensionäre, die in Eigentum leben und dieses altersgerecht renovieren wollen.
Was soll sich ändern?
Die Bestimmung, dass Kreditnehmer in der Lage sein sollen, zu Lebzeiten den aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen, hat auch weiterhin Bestand. Jedoch gibt es zukünftig weitere Methoden der Berechnung, die dafür sorgen sollen, dass wieder mehr Kredite vergeben werden können. So kann zukünftig die Wertsteigerung der Immobilie mit einberechnet werden. Wenn die Bank also davon ausgeht, dass die Immobilie, die der Kreditnehmer erwerben oder bauen will, einen gewissen Wertzuwachs erfahren wird, darf dies in die Kreditwürdigkeitsprüfung mit einfließen. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch und besonders die Renovierung von älteren Häusern oder den Umbau in barrierefreien Wohnraum für Senioren.
Lockerung der Bestimmungen für Immobilienverzehrkredite
Die Regierung machte außerdem deutlich, dass sogenannte Immobilienverzehrkredite von den Richtlinien ausgenommen sind. Dabei wird beispielsweise das Eigenheim gegen eine lebenslange Rente getauscht: Das Eigenheim wird an die Bank verkauft, die dafür eine lebenslange Rente zahlt, gleichzeitig aber ein lebenslanges Wohnrecht gewährt. Ideal für Senioren, die ihre selbst bewohnte Immobilie seniorengerecht umbauen wollen. Der Gesetzentwurf muss laut ARAG Experten noch dem Bundesrat vorgelegt werden, bevor er im Bundestag diskutiert und beschlossen werden kann.