Auch wenn sich die Krankenkasse zunächst ziert: Laut ARAG Experten haben Patienten, die an totalem Haarausfall leiden, Anspruch auf eine Echthaarperücke. Und zwar jedes Jahr auf eine neue. In einem vorliegenden Fall verlangte die Krankenkasse von einer Kundin, ihre Echthaarperücke, die nach einem Jahr bereits starke Gebrauchsspuren aufwies, reparieren zu lassen. Nach Ansicht der Kasse muss Haarersatz mindestens einige Jahre halten. Doch da eine Reparatur keine dauerhafte Lösung ist und zudem bis zu zwölf Wochen dauert, ist es Betroffenen nicht zumutbar, so lange ohne Perücke zu leben, befanden die Richter (Sozialgericht Koblenz, Az.: S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16).
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