Privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger, meist ehemalige Selbstständige, bekommen die Kosten einer privaten Basis-Versicherung voll erstattet. Im vorliegenden Fall war der Kläger selbstständiger Rechtsanwalt und seit seiner Referendarzeit privat versichert. Anfang 2009 beantragte er Hartz IV. Das Jobcenter bewilligte die Leistung, zahlte für die Krankenversicherung aber nur den üblichen Zuschuss; 80 Euro sollte er monatlich aus seiner Regelleistung zahlen. Dem widersprach jetzt das Bundessozialgericht in Kassel. Es schuf damit Klarheit für über 30.000 Arbeitslose und auch für die Versicherungswirtschaft. Früher wurden Hartz-IV-Empfänger automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen oder erhielten auf Antrag für ihre private Versicherung nur einen Zuschuss bis knapp 130 Euro. Seit Anfang 2009 können zuvor privat Versicherte jedoch auch bei Arbeitslosigkeit nicht mehr in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zurückkehren, erläutern ARAG Experten. Gleichzeitig sind aber alle Bürger verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern. Im Gesetz liege demnach eine "planwidrige Lücke" vor, die verfassungskonform zu schließen sei, so die Richter in ihrer Begründung (BSG, Az.: B4 AS 108/10 R).
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