Selbstverständlich ist es praktisch, wenn der Kindersitz des Erstgeborenen oder des Nachbarkindes noch einmal zur Sicherung eines kleinen Erdenbürgers zum Einsatz kommt. Allerdings müssen die lieben Erwachsenen nun verstärkt auf die Prüfnummern der Sitze achten. Auf die europaweit geltende Prüfnorm ECE 44 müssen entweder die Nummer 03 oder 04 folgen, um dem aktuellen Sicherheitsstandard zu entsprechen. Sitze, die mit den Nummern 01 und 02 versehen sind, müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Seit April drohen sogar Bußgelder von bis zu 30 Euro, wenn bei einer Kontrolle vorschriftswidrige Modelle entdeckt werden. Allerdings geben ARAG Experten zu bedenken, dass hierbei lediglich Kindersitze betroffen sind, die über zehn Jahre alt sind. Bereits 1995 ist die Prüfnorm 03 eingeführt worden.
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