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Kein Schadenersatz bei Kälte bedingtem Rohrbruch

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Kälte hat uns fest im Griff; das kann auch unangenehme Auswirkungen auf Haus und Wohnung haben. Entsteht durch ein zugefrorenes Rohr ein Schaden an einer Leitung, was nach dem Auftauen zu einer Überschwemmung führt, so treten die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ein. Die Versicherer können laut ARAG Experten Leistungen allerdings verweigern, wenn unzureichend geheizt wurde. Um leer stehende Eigentumswohnungen oder Häuser haben sich die Eigentümer zu kümmern. So hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main einem Hauseigentümer die Regulierung seines Schadens durch seine Wohngebäudeversicherung versagt, weil er in seiner leer stehenden Immobilie während des Urlaubs die Heizungsanlage auf plus 5 Grad eingestellt hatte. Es kam trotzdem zu einem Wasserschaden, weil die Technik versagte. Das Gericht: Der Hausherr hätte entweder das Wasser aus allen Rohren ablaufen oder das Gebäude "kontrolliert beheizen" lassen müssen (OLG Frankfurt/Main, Az.: 14 U 104/04).
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