Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 638967

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Keine Geldbuße trotz Handy am Steuer

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer bereits vor Antritt der Fahrt telefoniert und sein Telefonat sodann während der Fahrt mit Handy in der Hand fortsetzt, muss laut ARAG unter Umständen keine Geldbuße zahlen. Der betroffene Autofahrer telefonierte bereits vor Fahrtantritt mit seinem Smartphone. Telefonierend stieg er in das Auto ein und startete den Motor. Dabei stellte sein Mobiltelefon selbsttätig über Bluetooth eine Verbindung mit der Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs her, so dass das Telefonat während der Fahrt über die Freisprechanlage fortgeführt wurde. Dabei hatte der Autofahrer vergessen, das Mobiltelefon wegzulegen und hielt dieses weiterhin in der Hand. Gegen die Verurteilung wegen der "fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons mittels Halten des Mobiltelefons während der Fahrt" wehrte sich der Autofahrer – mit Erfolg! Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Handys, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt. In der aktuellen Fassung heißt es, dass ein Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen darf, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Somit erfasst das Verbot nicht mehr die Benutzung jeglicher Mobilfunkgeräte, die der Fahrer hält, sondern bezieht sich nur auf Geräte, die zur Benutzung gehalten werden müssen. Der Benutzung einer Freisprecheinrichtung wohnt gerade inne, dass beide Hände für die eigentliche Fahraufgabe zur Verfügung stehen, Daher ist die Verwendung eines Mobiltelefons über Bluetooth ist also keine "Benutzung", wenn der Fahrzeugführer dazu den Telefonhörer nicht aufnehmen oder halten muss, erläutern ARAG Experten die Argumentation des Gerichts (OLG Stuttgart, AZ 4 Ss 212/16).

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.