Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es seit dem 3. März keine Länder mehr gibt, die als Corona-Hochrisikogebiete ausgewiesen sind. Nur wenn vor Ort ein gefährlicheres Virus als Omikron vorherrscht – wie z. B. die Delta-Variante –, wird ein Gebiet zum Hochrisikogebiet erklärt. Damit entfällt für Reisende die elektronische Reiseanmeldung. Die 3G-Nachweispflicht, ob man geimpft, genesen oder getestet ist, gilt nach Auskunft der ARAG Experten aber weiterhin. Von jeglichem Nachweis ausgenommen sind Kinder bis zwölf Jahre. Wird ein Gebiet erneut zum Hochrisikogebiet erklärt, müssen einreisende Kinder unter sechs Jahre nicht mehr in Quarantäne. Kinder bis zwölf Jahre können eine Quarantäne direkt durch einen negativen Corona-Test beenden. Ohne Test endet die Absonderung automatisch nach fünf Tagen. Alle Reise-Rückkehrer aus Virusvariantengebieten, die älter als zwölf Jahre sind, benötigen ab sofort zwingend einen PCR-Test . Ein Antigentest ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht ausreichend.
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