Nach über zwei Jahren ist es soweit – in Zügen und Bussen des Fernverkehrs darf wieder Gesicht gezeigt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Maskenpflicht ab 2. Februar für Reisende im Fernverkehr entfällt. Stattdessen wird auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gesetzt. Auf Flugreisen wurde die allgemeine Maskenpflicht bereits im Oktober aufgehoben. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in anderen Staaten der Europäischen Union andere nationale Gesetze geben kann. So muss beispielsweise auf Flügen nach und von Spanien weiterhin eine Maske getragen werden.
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