Win-win-Situation
Sie kommen vor allem ins Spiel, wenn die Kita zu ist, die Schulferien für berufstätige Eltern wie immer viel zu lang sind oder wenn das Leben der Eltern einfach mal so auf den Kopf gestellt wird. Bei Betreuungsengpässen springen Großmütter zu 60 Prozent und Großväter zu 40 Prozent ein. Entlastet werden dadurch vor allem Mütter als Hauptbetreuungspersonen. Elf Prozent der Frauen bestätigten, dass sie zufriedener mit der Betreuungssituation durch die Großeltern sind und bei 14 Prozent der Mütter steigt die Zufriedenheit mit der eigenen Freizeit. Diese Zufriedenheit hat laut ARAG Experten positive Effekte auf die kindliche Entwicklung; die Kinder werden emotional stabiler. Aber nicht nur für die Kinder ist die Präsenz von Großeltern von Vorteil. Auch die ältere Generation profitiert, weil sie gebraucht wird und keine Langeweile aufkommt.
Betreuung durch die Großeltern
Ist das Kind zur Betreuung bei Oma und Opa untergebracht und erleidet es dabei einen Unfall, greift nach Auskunft von ARAG Experten keine gesetzliche Unfallversicherung. Daher ist eine private Unfallversicherung für Kinder unerlässlich. Natürlich sollten sich auch die Großeltern absichern. Wenn sie sich beim Herumtoben mit den Enkeln verletzen, ist das ebenfalls ein Fall für eine private Unfallversicherung.
Übrigens: Wenn die Großeltern auf den Nachwuchs aufpassen, haben sie nach Auskunft der ARAG Experten keine Erziehungspflicht. Sie dürfen also nach Lust und Laune spielen, toben und verwöhnen, was das Zeug hält – und dafür z. B. sogar Ballettunterricht, Fußballtraining oder Geigenstunde der Enkel ausfallen lassen.
Umgangsrecht für Großeltern
ARAG Experten betonen, dass Großeltern einen rechtlichen Anspruch darauf haben, ihr Enkelkind zu sehen. Kommt es beispielsweise im Zuge einer Scheidung der Eltern des Enkelkindes zu Schwierigkeiten, weil ein Elternteil gemeinsame Zeit mit dem Enkel verwehrt, können Großeltern das Umgangsrecht sogar einklagen. Zumindest, wenn es dem Wohl des Kindes dient oder eine feste Bindung zu den Großeltern besteht. Gibt es deutliche Gründe, die dem Kindeswohl widersprechen, kann der Umgang mit dem Enkel jedoch auch abgelehnt werden. In einem konkreten Fall entschieden die Richter aber zugunsten von Oma und Opa. Hier wollte die Mutter nach der Scheidung ihr Kind ihren ungeliebten Ex-Schwiegereltern nicht überlassen. Schon gar nicht am Stück in den Ferien. Doch Oma und Opa durften ihr Enkelkind in den Herbstferien für eine Woche zu sich holen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 10 UF 159/13 UF).
Geliehene Großeltern
Wer nicht das Glück eigener Großeltern hat, kann auf Leihgroßeltern zurückzugreifen. Mittlerweile gibt es Agenturen und Vereine, welche (Leih-)Kinder und (Leih-) Großeltern vermitteln. Hierbei handelt es sich oftmals um ehrenamtlich arbeitende Senioren, sodass meist nur ein paar Euro als Aufwandspauschale gezahlt werden müssen. Werden die Leihgroßeltern auf Minijob-Basis angestellt, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein, wenn ihnen im Rahmen des Jobs etwas passiert.
Leihoma oder Leihopa werden und finden
Leihgroßeltern können sich kostenlos bei Agenturen, Vereinen oder Hilfsdiensten registrieren. Dann werden Gespräche mit den Mitarbeitern geführt und eigene Stärken und Wünsche besprochen. Viele Vermittler bieten sogar Kurse an, um auf die Rolle des Großeltern-Seins vorzubereiten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Leihomas und -opas bei ihrer Bewerbung in der Regel ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Wer auf der Suche nach Großeltern auf Zeit ist, sollte sich an das örtliche Jugendamt wenden. In der Regel kennt man dort Angebote von Leihgroßeltern in der Nähe.
Weitere wichtige Informationen finden Sie in unserem Artikel „Wann ist mein Kind unfallversichert?“ .
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/...