In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in Andorra, der Schweiz und Serbien ist sie nicht mehr zwingend nötig: Die so genannte Grüne Versicherungskarte. Es genügt das gültige Kfz-Kennzeichen. Aber in einigen Ländern wie beispielsweise der Türkei, Russland, Belarus oder Bosnien-Herzegowina dient sie weiterhin als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Grüne Versicherungskarte. Nach mehr als einem halben Jahrhundert steht nun ein Farbwechsel von grün auf weiß an. Hintergrund: So können Versicherte sich die Bescheinigung auf Wunsch selbst ausdrucken. Das Dokument kommt von der Versicherung per Mail als PDF. ARAG Experten weisen darauf hin, dass es aber nicht genügt, bei einer Kontrolle das PDF auf dem Smartphone vorzuzeigen. Es wird ein Ausdruck auf Papier benötigt. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich den Nachweis per Post zusenden zu lassen oder beim Versicherer abzuholen. Bis Ende des Jahres wird es beide Farben parallel geben, ab 2021 nur noch weiß. Die Grünen Karten dürfen allerdings bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.
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