Seit zehn Jahren Klarheit und Wahrheit
Am 20. Juli 2011 ging das Portal für Lebensmittelklarheit an den Start. Entwickelt von den Verbraucherzentralen, erfolgte die Umsetzung des Projektes durch den Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hessen. Finanziell gefördert wird das Portal vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Idee des Portals ist, Verbraucher Informationen rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu bieten, Fragen zu konkreten Produkten zu beantworten, über die Aufmachung von Lebensmitteln aufzuklären und Raum für Diskussionen zu bieten.
Seit dem Projektstart wurden mehr als 1.200 Produkte in den Rubriken „Getäuscht?“, „Geändert“ und „Erlaubt!“ veröffentlicht. Monatlich werden etwa 40 Produktmeldungen eingereicht, von denen rund 36 Prozent nach Angaben der Verbraucherzentrale aus eigener Sicht berechtigte Beschwerden waren, mit der Absicht zu täuschen.
Mitmachen erwünscht
Neben dem Aufklären und Informieren möchte Lebensmittelklarheit.de Verbraucher dazu anregen, sich aktiv zu beteiligen: Man kann z. B. irreführende Verpackungen oder unklare Kennzeichnungen von Lebensmitteln melden oder sich im Forum im Diskussionsprozess einbringen. Fühlt sich ein Verbraucher getäuscht und meldet ein konkretes Produkt , wird diese Meldung geprüft und anschließend der Hersteller kontaktiert. So erfährt das Unternehmen, wo genau Verbraucher Probleme mit Produkt oder Verpackung haben, welche Schwierigkeiten es vielleicht am Einkaufsort gibt und wie es die Akzeptanz verbessern kann. Abschließend bekommen die Hersteller 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Am Ende werden Verbrauchermeldung, Einschätzung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sowie die Stellungnahme des Anbieters auf dem Portal veröffentlicht.
Getäuscht?
Solange es keine Änderungen durch den Hersteller gibt, sind in dieser Rubrik Produkte und Produktwerbungen zu finden, die aus Sicht der Portalbetreiber nachvollziehbar täuschen wollen. Hier werden Anbieter, konkrete Produkte, die Beschwerde, die Einschätzung bzw. Handlungsempfehlung der Verbraucherzentrale und – sofern vorhanden – die Stellungnahme des Anbieters genannt.
Geändert
Bei rund 30 Prozent der gemeldeten Produkte haben die Hersteller auf die Kritik reagiert und beispielsweise ihr Produkt verbraucherfreundlicher gestaltet oder das Lebensmittel klarer gekennzeichnet. Das Portal zeigt also Wirkung. Die Produktveränderungen werden vom Portal aktualisiert und bewertet und es gibt einen „Vorher/Nachher-Status“. Ist das Täuschungspotenzial aus Sicht der Verbraucherzentrale eliminiert, wird das Produkt in die Rubrik „Geändert“ verschoben.
Erlaubt!
In dieser Rubrik werden unabhängig vom Anbieter Produkte genannt, die in Kennzeichnung, Aufmachung oder Werbung den rechtlichen Vorgaben oder Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches entsprechen. Das Täuschungspotenzial dieser Produkte ist also legal und wird von Herstellern im korrekten rechtlichen Rahmen angewendet.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/