Im EU-Ausland verhängte Knöllchen für Autofahrer werden künftig auch in Deutschland eingetrieben, wenn sie mehr als 70 Euro betragen. Der Bundesrat billigte vor Kurzem einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Stimmt der Bundestag zu, tritt die Regelung aber erst zum Oktober dieses Jahres in Kraft und rückwirkend werden Verstöße nicht verfolgt! Wer also sein Knöllchen vom Oster-Urlaub zugestellt bekommt, muss noch nicht mit Vollstreckung rechnen. Es sei denn, der Strafzettel kommt aus Österreich: Mit dem Alpenland besteht nämlich schon lange ein Abkommen zur gegenseitigen Verfolgung von Verkehrsdelikten, erklären ARAG Experten. Künftig verfolgen die deutschen Behörden also auch Vergehen, die in anderen EU-Ländern begangen worden sind; umgekehrt gilt übrigens dasselbe. Das Strafgeld darf jeweils derjenige Staat behalten, der es eingetrieben hat. Aber das ist kein Frei-Parken-Ticket für den Zeitraum vor Oktober, denn auch davor sollten Reisende die Verkehrsregeln im Ausland ernst nehmen. Viele Verwarnungsgelder werden ohnehin von der Polizei vor Ort eingezogen. Außerdem speichern manche Staaten die Vergehen, so dass es Probleme bei der nächsten Wiedereinreise geben kann.
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