Jeder Autofahrer kennt die Situation: Genau vor einem hat ein Linienbus seine Fahrgäste aussteigen lassen und will sich nun wieder in den Verkehr einfädeln. Nun ist schnelle Reaktion gefordert: Noch schnell vorbeifahren? Oder dem Bus die Vorfahrt gewähren? Die ARAG Experten erklären die Regel dazu: Normalerweise hat der fließende Verkehr Vorrang. Hat der Bus an der Haltestelle aber den Blinker gesetzt, hat er Vorfahrt vor dem fließenden Verkehr. Allerdings muss der Busfahrer, wenn er sich auf dieses Vorrecht beruft, beweisen, dass er den Blinker gesetzt hat. In einem konkreten Fall kam es in genau solch einer Situation zum Unfall zwischen einem Pkw und einem Bus. Blinker oder nicht, war vor Gericht die Frage, dabei stand Aussage gegen Aussage. In erster Instanz sollte der Pkw-Fahrer die alleinige Haftung übernehmen, doch er legte Berufung ein. Die Richter des Oberlandesgerichts hingegen sahen die Hauptschuld beim Busfahrer, weil er nicht beweisen konnte, den Blinker gesetzt zu haben. Er haftete zu 75 Prozent, der Autofahrer zu 25 Prozent (OLG Celle, Az.: 14 U 96/21).
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