Vor Obst- und Gemüsetheken wird gewarnt; denn dort kann es unter Umständen gefährlich rutschig sein. Diese unsanfte Erfahrung mussten kürzlich gleich zwei Frauen machen. Nach Auskunft der ARAG Experten allerdings mit sehr unterschiedlichem gerichtlichen Ausgang. Die erste, eine Ärztin verlor das Gleichgewicht, weil sie auf einem undefinierbaren Obstrest an der Gemüsetheke eines Supermarktes ausrutschte. Obwohl die Angestellten die Anweisung hatten den Boden vor der Gefahrenquelle viertelstündlich zu reinigen, erhielt die gestürzte Medizinerin 3.000 Euro Schmerzensgeld. Noch mehr Pech beim Ausrutscher im Supermarkt vor den Obst- und Gemüseauslagen hatte eine Fränkin. Sie ging vor Gericht leer aus. Im Gegensatz zum erstgenannten Fall konnte sich der Marktleiter hier nämlich nicht nur auf die erteilte Reinigungsanweisung berufen sondern anhand einer Kontrollliste beweisen, wann genau der Boden gesäubert worden war. Mehr konnten auch die Richter nicht verlangen. Im ersten Fall konnte der Marktleiter keine Kontrollliste vorlegen und keine zuständige Kontrollperson benennen; deshalb musste er zahlen(OLG Karlsruhe, Az.: 7 U 18/03 und OLG Nürnberg, Az.: 3 U 806/05).
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