Unter Berücksichtigung dessen wies das LAG Köln die Klage der Hauswirtschafterin gegen die fristlose Kündigung ab. Denn diese war ausgesprochen worden, nachdem die Eheleute der Hauswirtschafterin zuvor schon in der Probezeit fristgemäß gekündigt hatten. Die Hauswirtschafterin hatte sich danach an das Jugendamt gewandt und über Verwahrlosung und dadurch hervorgerufene körperliche Schäden der zehn Monate alten Tochter berichtet - ein kinderärztliches Attest konnte diesen Vorwurf jedoch nicht erhärten. Das LAG sah deshalb in der Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgesprochene ordentliche Kündigung, erklären ARAG Experten (LAG Köln, AZ: 6 Sa 71/12).
Kündigung wegen Anzeige beim Jugendamt
Unter Berücksichtigung dessen wies das LAG Köln die Klage der Hauswirtschafterin gegen die fristlose Kündigung ab. Denn diese war ausgesprochen worden, nachdem die Eheleute der Hauswirtschafterin zuvor schon in der Probezeit fristgemäß gekündigt hatten. Die Hauswirtschafterin hatte sich danach an das Jugendamt gewandt und über Verwahrlosung und dadurch hervorgerufene körperliche Schäden der zehn Monate alten Tochter berichtet - ein kinderärztliches Attest konnte diesen Vorwurf jedoch nicht erhärten. Das LAG sah deshalb in der Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgesprochene ordentliche Kündigung, erklären ARAG Experten (LAG Köln, AZ: 6 Sa 71/12).