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Küssen verboten

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer jemanden anderen an sich heranzieht und auf den Mund küsst, kann sich strafbar machen. In einem konkreten Fall erteilte der spätere Angeklagte der Geschädigten Musikunterricht. Seine verbalen Annäherungsversuche wies die Geschädigte zurück und äußerte, dass sie so etwas nicht wolle. In einer Situation, in der sich beide frontal gegenüberstanden, zog der Angeklagte die Geschädigte zu sich hin, so dass sie ihm nicht mehr ausweichen konnte, und küsste sie auf den Mund. Das OLG Hamm hat festgestellt, dass das Verhalten des Angeklagten den Tatbestand einer strafbaren Nötigung erfüllt. Der Angeklagte habe Gewalt angewandt, als er die Geschädigte zu seinem Körper herangezogen habe. Mit der eingesetzten Gewalt habe der Angeklagte dann auch den Kuss erzwungen, so dass eine strafbare Handlung vorlag, erklären ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: III-5 RVs 6/13).

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