Legionelle - das Bakterium
Legionellen sind im Wasser lebende Stäbchenbakterien. Aufgrund ihrer natürlichen Verbreitung sind sie nicht nur in Oberflächengewässern beheimatet, sondern auch in geringer Menge im Grundwasser. Optimale Lebensbedingungen finden Legionellen in Süß- oder Salzwasser bei Temperaturen zwischen 25 und 50 Grad Celsius. Lange Stillstandzeiten in Wasserleitungen beispielsweise begünstigen ihre Vermehrung. Besonders betroffen sind Bereiche, in denen häufig erwärmtes Wasser genutzt wird wie in Schwimmbädern, Duschen in Krankenhäusern oder Schulen. Auch das Wasser in Klimaanlagen ist anfällig für vermehrten Legionellenbefall.
Krankheiten: Legionärskrankheit und Pontiac-Fieber
Nicht das Trinken bakterienhaltigen Wassers, sondern meist das Einatmen desselben begünstigt das Entstehen der sogenannten Legionärskrankheit bzw. des Pontiac-Fiebers. Die Legionellen müssen erst in die tiefen Lungenabschnitte gelangen, um Krankheiten auszulösen. Während die sogenannte Legionärskrankheit meist mit einer schweren Lungenentzündung einhergeht und unbehandelt auch tödlich verlaufen kann, handelt es sich beim Pontiac-Fieber um eine grippeähnliche, fiebrige Erkrankung, die meist nach kurzer Zeit abheilt. Beide Erkrankungsformen weisen als Begleiterscheinungen grippeähnliche Symptome mit Kopf- und Gliederschmerzen, aber auch unter Umständen Durchfälle oder Anzeichen von Verwirrtheit auf. Besonders anfällig für Legionellosen sind ältere Personen bzw. Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Generell sind Männer doppelt so häufig betroffen wie Frauen, Kinder dagegen selten. Legionellosen lassen sich gut mit Antibiotika behandeln.
Schutz und Vorsorge
Da der Kontakt zu bakterienhaltigem Wasser Gefahren birgt, hat der Betreiber von Trinkwasser-Installationen dafür Sorge zu tragen, dass die Legionellenkonzentration möglichst gering ist. Hier ist ein Wert von unter 100 KBE/100 ml anzustreben. In Hochrisikobereichen wie Intensiv- oder Neugeborenenstationen darf keine Legionellenbelastung nachgewiesen werden. Geregelt sind die Untersuchungspflichten in der Trinkwasserverordnung, wissen die ARAG Experten und weisen explizit darauf hin, dass gewerbliche Betreiber (z.B. Vermieter von Mehrfamilienhäusern) ihre Erstuntersuchung bis zum 31.12.2013 durchgeführt haben sollten. Generell sollten gewerbliche Betreiber von Trinkwasseranlagen diese alle drei Jahre kontrollieren lassen, öffentliche Betreiber (Schulen, Krankenhäuser, Schwimmbäder etc.) sogar jährlich. Nicht von der Pflicht betroffen sind Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen alle Wohneinheiten von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Tipp: Wer Angst vor Legionellen hegt, sollte zunächst die Wassertemperatur messen. Wenn das Warmwasser mit über 55 Grad Celsius aus der Leitung kommt und die Kaltwassertemperatur unter 25 Grad beträgt, ist vermutlich alles in Ordnung.
Haftung
Treten Krankheiten in Folge einer zu hohen Legionellenkonzentration auf, haftet in der Regel der Betreiber der Trinkwasserinstallation. Allerdings kann unter Umständen auch der Installateur zur Rechenschaft gezogen werden, wissen die ARAG Experten.