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Lohnfortzahlung auch bei Hormonbehandlung

(lifePR) (Düsseldorf, )
Unterzieht sich eine Angestellte wegen einer Unfruchtbarkeit einer Hormontherapie und erkrankt sie infolge dessen, hat sie im Falle der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. ARAG Experten nennen einen konkreten Fall: Der Arbeitgeber hatte dabei zuerst den Lohn während der Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiterin fortgezahlt. Als er von der Ursache für die Arbeitsunfähigkeit erfuhr, forderte er allerdings das Geld zurück. Es folgte ein Rechtsstreit in dessen Verlauf das angerufene Gericht die Klage des Arbeitgebers abwies. Der Auffassung des Klägers, die Frau habe ihren Zustand selbst verschuldet mochten die Richter nicht folgen. Die Entscheidung der Beschäftigten, sich einer Hormonbehandlung zur Beseitigung ihrer Unfruchtbarkeit zu unterziehen, ist ausschließlich ihrer privaten Lebensverwirklichung geschuldet. Die Rechtsordnung gestattet jedoch ohne Ausschluss des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen des Üblichen eine private und von seinen eigenen Interessen getragene Lebensführung haben darf, so die Richter (LAG Hessen, Az.: 6/18 Sa 740/08).

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