Mieter können von ihrem Vermieter verlangen, ihnen die Montage einer Markise auf dem Balkon zu erlauben. Im konkreten Fall wollte ein Mieter auf seinem nach Süden gelegenen Balkon eine Markise montieren. Dazu begehrte er die Zustimmung seiner Vermieterin, die diese jedoch verweigerte. Die Ablehnung wurde u.a. damit begründet, dass der Balkon komplett überdacht sei und es zu einem völlig uneinheitlichen Erscheinungsbild des Hauses käme, wenn alle Mieter dies tun würden. Der Mieter klagte schließlich und bekam Recht. Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters, so das Gericht. Das Aufstellen eines Sonnenschirms sei nicht ausreichend und das Aufstellen mehrerer Sonnenschirme unzumutbar, da damit der ohnehin kleine Raum des Balkons zu sehr verstellt werde. Außerdem würde es das Erscheinungsbild der Anlage stärker beeinträchtigen als die Anbringung einer Markise. Da der Mieter auch zugestanden hatte, bei Auszug den ursprünglichen Zustand des Balkons wiederherzustellen, wurde ihm das Anbringen einer Markise gestattet, so die ARAG Experten (AG München, Az.: 411 C 4836/13).
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