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Medikamente per Mausklick

ARAG Experten über die Fallstricke beim Onlinekauf von Arzneien

(lifePR) (Düsseldorf, )
Online-Shoppen ist zum Alltag gworden. Es gibt kaum etwas, was Verbraucher im Netz nicht käuflich erwerben können. Daher gehören mittlerweile auch Arzneimittel zu beliebten Online-Produkten, da sie im Netz oft sehr viel günstiger zu haben sind. Zudem verspricht das Netz Diskretion und Anonymität, wenn es beispielsweise um den Kauf von Potenzmitteln oder anderen Lifestylemitteln geht, der dem Kunden in einer Apotheke unangenehm wäre. Doch ARAG Experten warnen vor schwarzen Schafen unter den Internet-Anbietern und klären auf, woran man seriöse Versandapotheken erkennt.

Illegale Arzneimittel im Netz

Die Gefahr von illegal im Netz vertriebenen Arzneimitteln liegt in ihrer eventuell falschen Dosierung. Oft ist der Wirkstoff zu hoch, zu niedrig oder fehlt sogar ganz. Andere als rein pflanzlich bezeichnete Arzneimittel könnten zudem nicht deklarierte Wirkstoffe enthalten. ARAG Experten warnen, dass die Einnahme solcher Mittel lebensgefährlich sein kann. Daten zu in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln finden Verbraucher auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (www.pharmnet-bund.de).

Zugelassene Versandapotheken

Arzneimittel dürfen hierzulande grundsätzlich nur durch Apotheken an den Verbraucher abgegeben werden. Das schließt natürlich Versandapotheken mit ein. Doch Verbraucher sollten Arzneimittel im Internet nur über Apotheken beziehen, die über eine Erlaubnis für den Versandhandel in Deutschland verfügen.

Wie erkennt man eine seriöse Online-Apotheke?

Seriöse Internet-Apotheken verlangen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten das Originalrezept. Diese Vorlage ist in Deutschland Pflicht. Tun sie es nicht, sollten Verbraucher die Finger von einem Kauf bei dieser Apotheke lassen. Hierzulande ebenfalls verboten sind Abbildungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder Sonderpreise bei Medikamenten. Zudem raten die ARAG Experten zu einem Blick ins Impressum der Online-Apotheken: Hier sollte der Name des Apothekers, der Apotheke, ihre Adresse sowie die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde und Apothekenkammer angegeben sein.
Sicherheit durch ein Siegel

Alle in Deutschland zugelassenen Internet-Arzneimittelhändler sind beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (www.dimdi.de) aufgelistet. Dort sind auch die Register der anderen EU-Länder einsehbar, so dass auch ausländische Händler vor der Bestellung überprüft werden können. Zudem kennzeichnet ein EU-Sicherheitslogo seriöse Versandapotheken: Ein weißes Kreuz vor grün gestreiftem Hintergrund sowie die Flagge des Landes, in dem der Händler seinen Sitz hat. Seit Oktober 2015 sind alle in der EU registrierten Fachhändler verpflichtet, dieses Logo auf ihrer Homepage zu führen. Doch die ARAG Experten raten auch hier zum Check, denn ein Logo ist schnell kopiert: Ein Klick auf das Logo sollte zur Internetseite des oben genannten DIMDI führen, wo der Registereintrag des Händlers erscheint.

Weitere Informationen zur Überprüfung des Sicherheitslogos finden Verbraucher unter http://www.dimdi.de/static/de/amg/versandhandel/sicherheitslogo/index.htm .

Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

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