Der Autoklau an der Tankstelle, während der Fahrer zum Bezahlen an die Kasse geht, ist schon richtig dreist. Und einfach, wenn das Auto unverschlossen ist und der Schlüssel steckt. ARAG Experten zufolge handelt der Fahrer jedoch nicht automatisch grob fahrlässig und die Kaskoversicherung muss daher unter Umständen trotzdem zahlen. Wie im Fall einer kriminellen Blitzaktion, die ein Mann beim Tanken erlebte. Er ließ den Schlüssel stecken und ging bezahlen. Seine Mutter war ebenfalls ausgestiegen und wartete in der Nähe des unverschlossenen Autos, das zwischen zwei anderen Fahrzeugen parkte. Plötzlich fuhren der vordere und hintere Wagen weg, ein Fremder sprang ins Auto und brauste davon. Die Versicherung warf dem Geschädigten grobe Fahrlässigkeit vor und verweigerte daher die Zahlung. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied. Der Mann habe nicht damit rechnen können, dass gleich drei dreiste Täter zuschlagen, indem sie ihn erst zuparken, dann plötzlich wegfahren und das Auto in einer Blitzaktion stehlen. Zudem sei die Mutter in der Nähe des Fahrzeugs geblieben (OLG Frankfurt a.M., Az.: 7 U 203/99).
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