Viele Mobilfunkkunden kennen das Gefühl: Wenn die Handyrechnung ins Haus flattert, traut man seinen Augen nicht. Wer glaubt, dass der Anbieter bei der Rechnungsstellung einen groben Fehler gemacht haben muss, sollte dies allerdings detailliert begründen. Einfach nicht zu zahlen und die Rechnung pauschal zu beanstanden, ist keine gute Idee, meinen ARAG Experten. In einem aktuellen Fall hatten die Richter der Klage eines großen Mobilfunkanbieters nämlich stattgegeben, der von seiner Kundin die Zahlung mehrerer nicht beglichener Rechnungen in Höhe von insgesamt 360,11 Euro gefordert hatte. Die Kundin hatte diese Rechnungen zuvor zwar schriftlich beanstandet und behauptet, dass darin Beträge und Tarife auftauchten, die nicht gerechtfertigt seien. Die Beanstandungen der Kundin überzeugten das angerufene Gericht allerdings nicht: Die Dame musste die offenen Rechnungen bezahlen. Sie hatte es versäumt, schlüssig zu begründen, welche einzelnen Rechnungspositionen fehlerhaft sein sollten. Stattdessen habe sie die Gebühren nur pauschal beanstandet. Da der Mobilfunkanbieter seine Rechnung aber in Grundpreis, SMS ins eigene Netz und SMS in andere Netze unterteilt hat, hätte die Kundin konkretisieren müssen, welche Tarife sie infrage stellt. Die Kammer hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (LG Heidelberg, Az.: 1 S 54/11).
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