Der Vermieter darf am Tage vor dem Müllabfuhrtermin die Müllcontainer zur Leerung an die Straße stellen. Im zugrunde liegenden Fall wendete sich die Mieterin einer Erdgeschosswohnung gegen das Herausstellen der Müllcontainer durch die Vermieterin bereits am Vorabend. Die Container wurden fünf Meter vor ihrem Schlafzimmer abgestellt. Die Mieterin trug vor, dass sie dadurch vor allem im Sommer unter erheblicher Geruchsbelästigung und Lärmbelästigung leide. Denn auch spätabends und nachts brächten andere Mitbewohner Müll zu den Containern. Die Vermieterin war allerdings der Ansicht, dass zum Transport der Müllgroßbehälter zwei Personen erforderlich seien und eine weitere Hilfsperson nur am Vorabend zu besorgen sei. Das angerufene Gericht entschied, dass Mieter keinen Anspruch auf das Herausstellen der Müllcontainer erst am Tage der Entleerung haben. Die Vermieterin hat sich andererseits in erster Linie um die körperliche Unversehrtheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern, nicht um Befindlichkeitsstörungen der Erdgeschossmieter. Es sei ersichtlich, so die Richter, dass die Müllgroßcontainer nicht von einer einzelnen Person bewegt werden können. Sofern der Hausmeister die Container alleine zu ihren Stellplätzen transportiert, tut er dies leichtfertig und auf eigene Gefahr, ergänzen ARAG Experten (AG Köln, Az.: 205 C 397/89).
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