Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 688623

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Muss man Lottogewinne eigentlich versteuern?

ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer über das Lottoglück und den Fiskus

(lifePR) (Düsseldorf, )
Auch das Jahr 2017 neigt sich nun langsam aber stetig seinem Ende; Zeit für eine Rückschau. Was hat Ihnen das fast vergangene Jahr gebracht? Hoffentlich waren Glück und Gesundheit dabei. Oder sogar ein Lottogewinn? Soviel Glück haben nur Wenige. Doch je mehr Lottospieler auf die gleiche Zahlenfolge setzen, desto kleiner fällt die Gewinnsumme aus. Aber egal ob man 100 oder 1 Million Euro gewinnt – hält der Fiskus dabei die Hand auf? Unser Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer klärt auf:

Muss man für einen Lottogewinn Steuern zahlen?
Tobias Klingelhöfer: Spielgewinne müssen in Deutschland grundsätzlich nicht versteuert werden. Das hat aber weniger mit einer vermeintlichen Steuerbefreiung zu tun. Vielmehr können Spielgewinne keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden, auf die der deutsche Staat in unterschiedlicher Form Steuern erhebt. Das nennt sich dann ‚nicht steuerbar‘.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich regelmäßig gewinne?
Tobias Klingelhöfer: Wer regelmäßig beträchtliche Summen gewinnt, muss damit rechnen, dass auch der Fiskus die Hand aufhält. Pokerspieler beispielsweise, bei denen Gewinne zu einer echten Einnahmequelle werden, werden steuerlich wie Gewerbetreibende behandelt. Sie müssen für ihre Gewinne Einkommensteuer zahlen. Umsatzsteuer fällt dagegen laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes auf die Gewinne von Profi-Spielern nicht an (Az.: XI R 37/14).

Was ist mit Folgeumsätzen aus einem Lottogewinn?
Tobias Klingelhöfer: Wer mit seinen Spielgewinnen Erträge erwirtschaftet, beispielsweise weil er den Gewinn in den Kauf von Immobilien investiert und daraus Mieteinnahmen erzielt, zahlt Einkommensteuer. Also können für einen Lottogewinn in den Folgejahren sehr wohl Steuern anfallen. Auch Zinsen oder Dividenden, die anfallen, wenn man einen Lottogewinn auf ein Konto einzahlt, sind steuerbare Einkünfte.

Darf ein Hartz-IV-Empfänger den Lottogewinn behalten?
Tobias Klingelhöfer: Bei ihm kann sich der Geldsegen auf die Sozialleistungen auswirken. Der Gewinn zählt dann als Einkommen, mit der Folge, dass die Leistung reduziert oder sogar eingestellt wird. Ich kann abschließend nur jedem Lottogewinner raten, sich von einem Profi beraten zu lassen, wie das Geld am besten investiert wird.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.