Mehr als 500.000 telefonische anwaltliche Erstberatungen seiner Kunden hat der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer seit Ende 2005 gezählt. Dabei zeigte sich eindeutig: Die Verbraucher haben in der Regel kein Rechtsproblem, sondern vielmehr ein Kommunikationsproblem, für dessen Lösung sie aber auch auf eine professionelle Hilfe angewiesen sind. "Das Konfliktverhalten unserer Kunden ändert sich gründlich. Sie suchen nach einer Nerven schonenden Streitbeilegung und wollen schon gar nicht vor Gericht prozessieren", erläutert Hanno Petersen Produkt- und Dienstleistungsvorstand der ARAG. "Die Kunden erwarten unsere Lösungsvorschläge, damit ein Streitfall erst gar nicht eskaliert."
Um diesen Bedarf passgenauer bedienen zu können, hat die ARAG ihr bestehendes Konfliktmanagement aus ARAG Online Rechts-Service, JuraTel® und Anwaltsempfehlung um das Element der einvernehmlichen Konfliktlösung (Mediation) erweitert. Bereits seit Ende 2008 bietet die ARAG die Wirtschaftsmediation für Unternehmer an. Nun gibt es die außergerichtliche Konfliktlösung auch für Privatkunden.
Die neue Leistung gilt für alle versicherten Lebensbereiche ohne Risikoausschlüsse. Hierbei ist vor allem die Mediation im Familienrecht hervorzuheben (Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung und Erbangelegenheiten). Für die Mediationsleistungen gelten keine Wartezeiten und Selbstbehalte.
"Wir sind schon vor dem Rechtsstreit für unsere Kunden da, um Konflikten vorzubeugen oder sie einvernehmlich zu lösen. Mit dem neuen Aktiv-Rechtsschutz unterstreichen wir unsere hohe Kompetenz als einer der weltweit leistungsfähigsten Rechtsschutzanbieter", betont Hanno Petersen. Die einvernehmliche außergerichtliche Konfliktlösung führe zu stabileren Lösungen als der richterliche Entscheid. Die streitenden Parteien erarbeiten eigenverantwortlich eine gemeinsame Lösung - das ermöglicht einen fairen Interessenausgleich ohne Gesichtsverlust.
Entsprechend sind 80 Prozent der Teilnehmer eines Mediationsverfahrens mit dem Ergebnis zufrieden - bei Gerichtsverfahren sind es nur 30 Prozent. Besonders innerhalb der Familie, am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft ist es von großer Bedeutung, Beziehungen durch den Interessenausgleich nicht zu belasten und ein weiteres spannungsfreies Zusammenleben zu ermöglichen. Zudem verlaufen Mediationsverfahren diskret - ohne den öffentlichen Rahmen eines Gerichtsverfahrens.
Neben dieser neuen Kernleistung bietet der ARAG Aktiv-Rechtsschutz Komfort zusätzliche Verbesserungen für die Kunden. Dazu gehören u. a. die Beratung im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen bis 1000 €, auch wenn kein klassischer Arbeits-Rechtsschutzfall vorliegt sowie eine unbegrenzte Deckungssumme europaweit.
Der neue ARAG Aktiv-Rechtsschutz Komfort kann darüber hinaus durch einem erweiterten Straf-Rechtsschutz für das Ehrenamt und den Beruf ergänzt werden. Es werden dann auch Vorschüsse für die Abwehr des Vorwurfs eines vorsätzlichen Vergehens im beruflichen Bereich und bei der Ausübung eines Ehrenamtes gezahlt. Der Versicherungsschutz entfällt jedoch rückwirkend, wenn tatsächlich eine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Über die gesetzliche Vergütung hinaus sind angemessene Honorare des beauftragten Rechtsanwaltes abgedeckt. Die angebliche strafbare Handlung kann vor Beginn des Versicherungsvertrages liegen. Nur das Ermittlungsverfahren muss im Vertragszeitraum eingeleitet werden. Der erweiterte Straf-Rechtsschutz kostet zum Beispiel bei 150 Euro Selbstbeteiligung jährlich 43,01 Euro.
Die neue Produktgeneration der ARAG Rechtsschutz geht ab sofort in den Verkauf. Neben dem ARAG Aktiv-Rechtsschutz Komfort bietet die ARAG einen speziellen Rechtsschutz für Senioren an sowie die Module Aktiv-Rechtsschutz Immobilie für Mieter, Vermieter und Verkehr. Letztere beinhalten natürlich auch den Rechtsschutz für Mediationsverfahren.