Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 244789

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Neue Widerrufsbelehrung ab sofort in Kraft

(lifePR) (Düsseldorf, )
Stichtag: 4. August 2011! Professionelle Online-Händler müssen ab sofort ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung überarbeiten. Trotz dreimonatiger Übergangsfrist sollten Shopbetreiber die Anpassungen jedoch nicht zu lange aufschieben. Denn nach Fristablauf droht erhöhte Abmahngefahr wegen veralteter Belehrungstexte. Worauf Online-Händler jetzt achten müssen, erläutern ARAG Experten.

Aber warum war die Neuregelung erforderlich?

Die Wertersatzregelung "made in germany" fiel bei den europäischen Richtern durch. Denn diese sah vor, dass ein Kunde allein für die bloße Möglichkeit der Nutzung eines gekauften Gegenstands während der Widerrufsfrist Wertersatz zahlen muss. Diesen generellen Wertersatz trotz fristgerechter Ausübung des Widerrufsrechts hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil aus dem Jahr 2009 als zu weitgehend beanstandet (Az.: C-489/07). Dadurch war die erneute Überarbeitung die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung durch den deutschen Gesetzgeber notwendig geworden.

Wertersatz nur bei tatsächlicher Nutzung!

Nach der nun gültigen Neuregelungen müssen die Verbraucher nur noch dann Wertersatz leisten, wenn sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht. Der Verkäufer muss jedoch im Streitfall nachweisen, dass die Kaufsache "übergebührlich" genutzt wurde.

Rechtsentwicklung im Auge behalten!

Es bleibt abzuwarten, ob diese Neuregelung einer eventuell stattfindenden Überprüfung durch den EuGH standhält. Auch das Europaparlament hat schon eine Richtlinie verabschiedet, die voraussichtlich eine Neufassung der Widerrufs- bzw. der Rückgabebelehrung im Jahr 2013 nach sich ziehen wird. Shopbetreiber müssen die Rechtsentwicklung also weiter im Auge behalten und sich darauf einstellen, auch künftig neue Belehrungen erstellen zu müssen.

Frist

Die Shopbetreiber haben diesmal drei Monate Zeit, um ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zu überarbeiten und gegen die alten Belehrungen in ihrem Onlineshop und ihren Auftrags- bzw. Eingangsbestätigungs-E-Mails auszutauschen. Doch Vorsicht: Nach Fristablauf können veraltete Belehrungstexte abgemahnt werden.

Praxistipp

Da aufgeschobene Aufgaben leicht in Vergessenheit geraten, empfehlen die ARAG Experten die sofortige Neuerstellung. Oder Sie buchen am besten gleich den AGB Hosting-Service unseres Partners janolaw, um immer die neueste Version im Shop und in den E-Mails zu haben.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.