Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen Notare ihre Urkunden zukünftig elektronisch aufbewahren. Dazu wird die Bundesnotarkammer (BNotK) beauftragt, ein "Elektronisches Urkundenarchiv" einzurichten, das die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre ermöglicht. Die Notare müssen nach dem Gesetzentwurf, der am 12. Oktober dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sämtliche ab einem Stichtag neu errichteten Urkunden digitalisieren, qualifiziert elektronisch signieren und verschlüsselt im „Elektronischen Urkundenarchiv“ ablegen. Die Papierurkunden können nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden. Das soll Ressourcen bei den Notaren und den Amtsgerichten sparen, die heute für die Verwahrung der Notarurkunden nach dem Amtsende des Notars zuständig sind. Für die Einrichtung des „Elektronischen Urkundenarchivs“ hat die Bundesnotarkammer laut ARAG Experten voraussichtlich bis zum Jahr 2022 Zeit. Bis dahin soll jeder Notar schrittweise an die neue Technik angeschlossen werden.
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