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Ob frisch getraut oder geschieden: Der Versicherungsschutz ändert sich

(lifePR) (Düsseldorf, )
Jedes Jahr heiraten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 375.000 Paare. Die Scheidungsrate fällt etwas mehr als halb so hoch aus: Fast 190.000 Ehepaare gehen jährlich getrennte Wege. Ob Hochzeit oder Scheidung - beide Ereignisse bringen Veränderungen mit sich. Auch in puncto Versicherungen. Die ARAG Experten sagen, worauf frisch getraute und geschiedene Paare achten müssen.

Haftpflicht und Hausrat: Aus zwei mach eins

Über eine private Haftpflichtversicherung verfügt in Deutschland nahezu jeder Bürger. Nach der Heirat kann oftmals der Ehepartner, der den neueren Vertrag besitzt, diesen auflösen. Der ältere Versicherungsvertrag kann dann auf beide Partner umgestellt werden. Im Falle einer Scheidung führt der eingetragene Versicherungsnehmer die Police fort. Der mitversicherte Ex-Partner sollte sich deshalb so schnell wie möglich um eine neue Haftpflichtversicherung kümmern. Ähnlich verhält es sich bei der Hausratversicherung, auch hier gilt nach der Eheschließung meist der ältere Vertrag. ARAG Experten raten, unbedingt den Wert des gemeinsamen Hausrats zu überprüfen und die Versicherungssumme gegebenenfalls zu erhöhen. Bei einer Trennung besteht - nach neueren Bedingungen - der Versicherungsschutz für den Hausrat bis zu drei Monate lang nach der letzten Beitragszahlung für zwei Wohnungen und verbleibt beim eingetragenen Versicherungsnehmer.

Risikolebensversicherung: Gegenseitig abgesichert

Mit einer Risikolebensversicherung können sich Ehepaare gegenseitig absichern. Stirbt ein Ehepartner, erhält der andere als Bezugsberechtigter eine einmalige Zahlung. Bei einer Scheidung kann der bezugsberechtigte Ex-Partner durch eine andere Person ersetzt werden. Sollte es nicht möglich sein, die Police weiterzufinanzieren, kann man sie ruhen lassen oder verkaufen.

Rechtsschutzversicherung: Doppelt sinnvoll

Bringen beide Partner eine Rechtsschutzversicherung mit in die Ehe, kann der Vertrag mit dem geringeren Umfang gekündigt werden. Die Rechtsschutzversicherung ist für Ehepaare doppelt sinnvoll: Sie kommt zum Einsatz, wenn es Ärger mit Dritten gibt, aber - bei entsprechender Police - auch falls eine Scheidung ansteht, so die ARAG Experten. Denn der Streit ums Sorgerecht für die Kinder oder das Vermögen sind bei Trennungen leider auf der Tagesordnung. Die Rechtsschutzversicherung lässt sich im Fall der Fälle entsprechend erweitern.

Krankenversicherung: Nach Scheidung neu versichern

Um den Krankenversicherungsschutz nicht zu verlieren, muss sich ein Ex-Ehepartner, der während der Ehe nicht berufstätig und beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert war, innerhalb von drei Monaten um eine neue Mitgliedschaft kümmern. Kinder können laut nach der Scheidung beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden.

Kfz-Versicherung: Einseitige Rabatte

Bei den Kfz-Versicherungen ist nach einer Scheidung derjenige der Verlierer, der nicht der Versicherungsnehmer war. Denn den Schadensfreiheitrabatt erhält der Ex-Partner, auf den die Police ausgestellt ist. Anspruch auf eine Übertragung des Rabattes besteht laut ARAG Experten nicht.
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