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Öfter mal zur Säge greifen!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Dies gilt besonders, wenn man stolzer Besitzer eines oder mehrere Bäume ist, die direkt am Straßenrand stehen. Es reicht laut ARAG Experten nämlich nicht aus, wenn ein Baumbesitzer seine Bäume regelmäßig auf ihre Standfestigkeit hin überprüft. Er muss auch auf den Wuchs der Bäume achten. Denn kommt ein Verkehrsteilnehmer zu Schaden, weil ein Ast wegen eines ungünstigen Vergabelungsaufbaus abbricht, so muss der Baumbesitzer auch dann haften, wenn der Baum bei der letzten regelmäßig stattfindenden Kontrolle gesund und grundsätzlich standfest war. In dem konkreten Fall hatte ein abfallender Ast eines an einer Kreisstraße stehenden Baumes ein vorbeifahrendes Auto stark beschädigt. Wie ein Sachverständiger feststellte, war der Laubbaum zwar standfest, wies im Geäst aber einen so genannten Druckzwiesel auf. So eine ungünstige Vergabelung birgt eine erhöhte Bruchgefahr und hätte den Mitarbeitern des Waldbesitzers auffallen und zu Sicherungsmaßnahmen führen müssen. Der beklagte Forstbetrieb musste den entstandene Schaden ersetzen (LG Coburg, Az.: 12 O 471/06). Die ARAG Experten mahnen aber zur Vorsicht: Besonders im Herbst kommt es häufig zu Schadensfällen mit herabstürzenden Ästen. Nicht immer entscheiden die Gerichte im Sinne der Geschädigten.
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